Fragen und  Antworten

Wir versuchen hier auf die wichtigsten Fragen einzugehen.

Kurz und einfach erklärt

Oberstes Ziel Ihres Rauchfangkehrers ist es, Maßnahmen zu setzen, um den Schutz und die Sicherheit von Menschen in Ihrem Haushalt zu gewährleisten. Hierbei geht es unter anderem um vorbeugenden Brandschutz, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und um sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Wenn eine Frage für Sie noch offen ist, dann nutzen Sie unser Kontaktformular und schreiben Sie uns. Wir nehmen uns dann Zeit um Ihre Frage zu beantworten.

Erläuterung

Landesgesetze übertragen den öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrern sicherheitsrelevante Aufgaben, z.B. die regelmäßige Überprüfung von Feuerungs- und Abgasanlagen, die Mitwirkung in Bauverfahren sowie die Mitwirkung bei der Vollziehung von Luftreinhaltegesetzen (z.B. Befundung, Mängelmeldung). Diese Aufgaben sind vor allem im Bereich der öffentlichen Feuerpolizei, als Maßnahmen der Reinhaltung von Gebäuden und Beseitigung von Verunreinigungen, aber auch im Bereich der örtlichen Gesundheitspolizei (Abwehr von Gefahren, die der menschlichen Gesundheit drohen) angesiedelt. Der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer dienst bei der Durchführung von sicherheitsrelevanten Aufgaben wesentlich öffentlichen Interessen, insbesondere dem Schutz der Gesundheit und von Leib und Leben. Betroffen von einer allfälligen Gefährdung sin dnicht nur die Benutzer des Objektes, sondern auch die Benutzer der Nachbarobjekte sowie die bei einem allfälligen Brand befassten Einsatzkräfte. Vor allem die Einschränkung auf Kehrgebiete dient der Gefahrenabwehr durch bessere Erreichbarkeit, leichtere Kontaktaufnahme durch den Kunden und durch die erleichterte Rechtsverfolgung; sei bietet bessere Kontrollmöglichkeiten und erleichtert die Zusammenarbeit mit den Behörden. Gleichzeitig werden als positiver Nebeneffekt die durch EU-Richtlinien als zwingende Gründe des Allgemeininteresses verankerte Ziele des Immissionsschutzes der Luft und der Energieeffizienz von Gebäuden verfolgt.

Gesetzliches

Gemäß § 125 Abs. 6 GewO ist Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer verpflichtet, Sie zu informieren, zu welchen Tätigkeiten er durch landesrechtliche Vorschriften verpflichtet wird sowie welche Tätigkeiten ihm vorbehalten sind. Der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer wird in Salzburg zu sicherheitsrelevanten Tätigkeiten innerhalb des betroffenen Kehrgebietes durch folgende landesgesetzliche Vorschriften verpflichtet (vollständiger Text abrufbar unter www.ris.bka.gv.at/lr-salzburg): Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 22. Jänner 1992 über die Festlegung von Kehrgebieten für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes im Land Salzburg (Kehrgebiets-Verordnung) StF: LGBl. Nr. 9/1992 Gemäß § 123 Abs. 3 GewO sind die zur Ausübung von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten berechtigten öffentlich zugelassen Rauchfangkehrer verpflichtet, diese Tätigkeiten innerhalb des betroffenen Kehrgebietes auszuführen. Gesetz vom 11. Juli 1973 über die Verhütung, Bekämpfung und Ermittlung der Ursachen von Bränden (Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973) StF: LGBl Nr 118/1973 § 6 Überprüfungs- und Kehrverpflichtung § 7 Überprüfung und Kehrung von Kehrgegenständen § 7a Koordination mit Aufgaben des Rauchfangkehrers nach dem Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen § 8 Aufzeichnungen des Rauchfangkehrers § 9 Mängelanzeige durch den Rauchfangkehrer oder durch behördliche Organe Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 5. November 2007 über die Festsetzung eines Höchsttarifes für das Rauchfangkehrergewerbe (Kehrtarif) StF: LGBl Nr 81/2007 Gemäß § 123 Abs. 3 GewO ist Ihr Rauchfangkehrer außerdem verpflichtet, den jeweils geltenden Höchsttarif für verpflichtende Tätigkeiten einzuhalten.  

Kurzfassung

Was macht Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer für Sie?

Er erledigt für Sie im Sinne ihrer persönlichen Sicherheit in ihrem Wohnsitz alle sicherheitsrelevanten Aufgaben, welche dem öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer vorbehalten sind.

Was sind solche sicherheitsrelevanten Aufgaben und Tätigkeiten?
Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer hat die Aufgabe ihre Abgasführungen, Feuerstätten und Luftschächte zu überprüfen sowie die Durchführung der Abgasmessung zu überwachen und zur unmittelbaren Gefahrenabwehr zu kehren und etwaiges Gefährdungspotenzial aufzuzeigen und wenn möglich zu beseitigen, insoweit er durch landesrechtliche Vorschriften verpflichtet wird.
Wer darf das für Sie tun?
Das dürfen nur jene Rauchfangkehrermeisterbetriebe, welche mit ihrer Gewerbeberechtigung mit der Durchführung von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten auf das entsprechende Kehrgebiet eingeschränkt sind. Auch nur diese sind berechtigt, die Bezeichnung öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer zu führen.

Wir haben das Richtige Werkzeug für alle Fälle, Reinigen, kehren, ausbrennen.

Also rufen Sie uns an und lassen Sie sich von uns helfen.

Arbeitsauto Furthner

Furthner Michael & Tochter OG
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Tel.: 06217 5231